Wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung in Hannover-Ricklingen
Alle Jahre wieder steht die Einkommensteuererklärung an. Schlagartig verschlechtert sich die Laune, man sucht nach Ausreden, warum man an diesem Abend auf gar keinen Fall daran arbeiten kann. Im Freundeskreis und unter Kollegen kursieren angebliche Steuertricks, die man auf gar keinen Fall missachten dürfe, damit der Staat nicht zu viel vom Einkommen bekommt.
Wenn dann noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Pensionen oder Renten oder Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden müssen, wird es richtig haarig. Kurz gesagt: Die Einkommensteuererklärung bedeutet Stress!
Die Steuererklärung: Warum und wie mache ich eine?
Die vorausgefüllte Steuererklärung: Eine Steuererklärung ist im Grunde eine individuelle Abrechnung mit der Finanzbehörde. Denn dieses schenkt abzugsfähigen Kosten keine Beachtung. In der vorausgefüllten Steuererklärung sind die elektronisch an das Finanzamt übermittelten Daten bereits enthalten, aber zum Beispiel zu Werbungskosten, Spenden, Handwerkerleistungen und außergewöhnlichen Belastungen liegen dem Finanzamt keine Daten vor, diese gilt es dem Finanzamt zu erklären.
Darüber wie man das macht, müssen Sie sich keine Gedanken machen. Als versiertes Steuerbüro in Hannover-Ricklingen stehen wir Ihnen fachkundig zur Seite. Vertrauen Sie unserem breitgefächerten Know-how und unserer langjährigen Erfahrungen in der Branche – allein aus 13 Jahren Beratung im Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“.
Ihre Vorteile als Mandant:In der Steuerkanzlei Gerß
Alle steuerlichen Vorteile ausschöpfen
- Zeit und Nerven sparen
- Keine Software oder Registrierung bei ELSTER notwendig
- Aufbereitung der Steuererklärung ist in fachkundigen Händen
- Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfordern besondere Aufmerksamkeit
Wenn der Steuerzahler Immobilien vermietet und verpachtet, ergeben sich vielfältige Klippen, aber auch gute Chancen, die Steuerlast zu senken. Marianne Gerß ist eine Steuerexpertin in diesem Bereich und berät Sie umfassend zu Aufwendungen beispielsweise für Renovierungen, der Versteuerung der Einnahmen und Werbungskosten. Hier finden Sie eine Checkliste die Ihnen helfen kann unser Gespräch vorzubereiten.
Die häufigsten Fragen – F&A
Wer muss eine Steuererklärung einreichen?
Nicht jeder Arbeitnehmer muss automatisch eine Steuererklärung abgeben. Zum Beispiel können ledige Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen komplett darauf verzichten, da die Einkommensteuer automatisch mit der Lohnzahlung monatlich abgeführt wird.
Für viele Arbeitnehmer ist eine Einkommensteuerklärung jedoch Pflicht.
Das gilt zum Beispiel beim Erhalt von:
- Elterngeld
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
Wann Ehepartner zur Abgabe verpflichtet sind?
Berufstätige Eheleute müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn die Ehepartner die Steuerklasse III und V gewählt haben.
Für wen lohnt sich eine Steuererklärung?
Wenn steuerliche Erstattungen in Aussicht stehen, ist auch eine freiwillige Abgabe immer zu empfehlen. Ob das auch in Ihrem individuellen Fall zutrifft, prüft Steuerberaterin Marianne Gerß für Sie – schnell, kompetent und zuverlässig.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres – wenn der Steuerpflichtige seine Erklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellt hat. Wer auf professionelle Unterstützung setzt, erhält eine Fristverlängerung bis zum letzten Februartag, also einen Aufschub von sieben Monaten.
Wie lange ist eine Abgabe rückwirkend möglich?
Wer zur Abgabe nicht verpflichtet ist, hat vier Jahre Zeit eine freiwillige Steuerklärung nachzureichen. Das kann sich insbesondere dann lohnen, wenn eine Steuererstattung zu erwarten ist.
Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, nichts – solange Sie keine Aufforderung erhalten. Als Abgabepflichtiger müssen Sie nicht nur mit einer Aufforderung durch das Finanzamt rechnen, sondern mit Verspätungszuschlägen und zwar mit mindestens 25 € für jeden Monat der verspäteten Abgabe. Zudem werden Nachzahlungen (wie auch Erstattungen) ab einem gewissen Zeitpunkt verzinst.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Die Liste der abzugsfähigen Kosten ist lang, unsere Checkliste hilft Ihnen dabei was benötigt wird.
Brauche ich Belege?
Mittlerweile ist es nicht mehr erforderlich, Belege mit der Steuererklärung zum Finanzamt zu schicken. Aber Achtung: Die Behörde ist berechtigt, Sie jederzeit zur Abgabe aufzufordern.
Welche Unterlagen brauche ich für meine Steuererklärung?
Die Steuer-Identifikationsnummer, Bankdaten, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Unterlagen rund um Versicherungen und die Arbeit: All das sollten Sie zur Hand haben für die Steuererklärung. Was Sie im Detail benötigen, haben wir Ihnen in unserer Steuerberatungs–Checkliste zusammengestellt.
Quälen Sie sich nicht länger und vereinbaren Sie einen Termin:
Die Steuerberaterin Marianne Gerß in Hannover Ricklingen ist dank ständiger Fortbildung und Information auf dem neusten Stand und berät Sie persönlich und gut verständlich.
Neukunden bitten wir telefonisch einen Termin zu vereinbaren: 0511 – 459 41 41 Vielen Dank